Elterngeld berechnen
Am 29.9.2006 wurde das „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ (BEEG) vom Bundestag verabschiedet, und auch der Bundesrat hat am 3.11.2006 zugestimmt. Danach können Eltern das neue Elterngeld für Kinder erhalten, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Der Elternteil, der im ersten Lebensjahr des Kindes seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert, erhält einen finanziellen Ausgleich für den Einkommensausfall.
Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Daher ist es vorteilhaft, wenn man die Bezüge steigern kann, z. B. durch eine Lohnerhöhung, durch Mehrarbeit usw. (was aber bei Schwangeren problematisch ist). Doch es gibt auch eine bequemere Methode: Das Spiel mit der Lohnsteuerklasse bei Verheirateten.
Besonderen Einfluss auf die Höhe des Nettoeinkommens hat nämlich die Lohnsteuerklasse. Verheiratete, die beide Arbeitslohn beziehen, können wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will.
Sehen Sie also Elternfreuden entgegen, empfiehlt sich so früh wie möglich eine Abweichung von der klassischen Steuerklassenkombination: Die geringer verdienende Ehefrau, die das Kind betreuen und Elterngeld beantragen wird, sollte sich auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse III eintragen lassen, und der besser verdienende Ehemann sollte die Steuerklasse V nehmen. So erhöht sich das Nettogehalt der Ehefrau vor der Geburt des Kindes – und sie erhält ein höheres Elterngeld nach der Geburt. Natürlich muss der Ehemann mit Steuerklasse V deutlich höhere Steuerabzüge in Kauf nehmen. Doch in der Einkommensteuerveranlagung am Jahresende wird die Steuerschuld exakt berechnet und zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet. Nicht gezahlte Sozialleistungen hingegen sind unwiederbringlich verloren.
STEUERRAT: Den Antrag auf Lohnsteuerklassenwechsel können Sie für das laufende Jahr noch bis zum 30. November 2006 stellen. Wenn Sie die neue Lohnsteuerkarte für das Jahr 2007 erhalten, sollten Sie überprüfen, ob die Änderung übernommen wurde und ansonsten hier ebenfalls ändern lassen.
Wenn Sie also für das kommende Jahr die Geburt eines Kindes erwarten, sollten Sie schon jetzt einige Dinge regeln und sich hierzu ausführlich informieren. Hierzu bietet das Internetportal schon heute einen umfassenden Ratgeber zum neuen Elterngeld an: Bei www.steuerrat24.de in der Rubrik „Kinder“.