Elterngeld wird bei der Rieser Förderung nicht als Einkommen angerechnet
Hamburg (ots) – Frauen, die 2008 durchgehend in Elternzeit waren, können sich vom Staat mit einer Riester-Rente mindestens 454 Euro netto für ihre Altersvorsorge sichern. Voraussetzung ist, dass sie noch in diesem Jahr einen Vertrag abschließen. Das zeigt die Beispielrechnung der HanseMerkur Versicherungsgruppe: Wer 2008 kein Einkommen hatte, zahlt im laufenden Jahr nur den Mindestbetrag von 60 Euro ein, erhält aber den vollen staatlichen Zuschuss von 154 Euro. Hinzu kommen 300 Euro für das 2008 geborene Kind. Unter dem Strich fließen also 514 Euro in den Riester-Vertrag, von denen nur 60 Euro selbst gezahlt werden müssen. Für jedes weitere Kind, das vor 2008 geboren wurde, kommen weitere 185 Euro an Zulage hinzu. „Das Jahr nach dem Beginn der Elternzeit ist ein idealer Moment, um mit dem Riestern zu beginnen. Denn dann erhält man mit minimalem Einsatz die maximalen Zulagen“, erläutert Kathrin Voss, Produktmanagerin bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe.
Drei Tipps für junge Eltern
von Kathrin Voss, Riester-Expertin der HanseMerkur Versicherungsgruppe
1. Das Elterngeld – maximal 1.800 EUR pro Monat – wird bei der Festlegung der Riester-Beiträge nicht als Einkommen berücksichtigt.
2. Wer vorher erwerbstätig war, sollte nicht mit Beginn der Elternzeit einen Riestervertrag abschließen, sondern erst im Folgejahr. Sonst müssen vier Prozent des Bruttogehalts aus dem Vorjahr eingezahlt werden, um alle Zulagen zu erhalten. Das strapaziert die Haushaltskasse im ersten Jahr nach der Geburt unnötig.
3. Wer nach der Elternzeit wieder in den Job einsteigt, sollte im darauf folgenden Jahr seinen Beitrag anpassen, um weiterhin die vollen Zulagen zu erhalten.
Weitere Informationen zum Thema Riester für junge Eltern finden Sie auf www.hansemerkur24.de