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Entlastungen und mehr Geld in 2010



Mit der Zustimmung im Bundesrat bekennen sich auch die Länder zu einer Steuerpolitik, die durch zielgerichtete steuerliche Entlastungen die produktiven Kräfte in unserer Gesellschaft stärkt und damit hilft, die tiefe Krise in der Bundesrepublik Deutschland zu bewältigen.


Zu den Maßnahmen gehören unter anderem gezielte Korrekturen im Bereich der Unternehmensteuer und der Erbschaftsteuer. Unternehmen wird es erleichtert, die unmittelbaren Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu verkraften und so ihre führende Position im internationalen Wettbewerb zu verteidigen.

Zudem setzen wir durch die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen einen Impuls im Hotel- und Gastronomiegewerbe.

Auch Familien mit Kindern werden bei der Einkommensbesteuerung zusätzlich entlastet und damit wirksam unterstützt. Hierzu wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2010 für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht. Gleichzeitig steigen die steuerlichen Freibeträge für Kinder von insgesamt 6.024 Euro auf 7.008 Euro für jedes Kind.

Mit diesen Maßnahmen geben wir kräftige Impulse für Konsum und Investitionen [Glossar] und damit für notwendiges Wachstum.

Im Ergebnis werden Bürgerinnen und Bürger mit ihren Familien sowie Unternehmen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz um 8,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

Zusammen mit den schon in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Steuerentlastungen besteht somit ab 1. Januar 2010 ein Entlastungsvolumen von mehr als 20 Milliarden Euro.

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble: „Die Stärkung des Wachstums ist eine gesamtstaatliche Verantwortung. Es ist deshalb richtig, dass sich die Länder einer fairen Lastenteilung und damit ihrer Mitverantwortung im Rahmen der notwendigen Wachstumspolitik nicht entziehen – zumal auch sie mittelfristig von einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung profitieren werden.“



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