Entstandene Unfallkosten steuermindernd geltend machen
Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist es geschehen: ein Unfall und die Karosserie des Wagens ist zerkratz, verbeult, eingedrückt. Normalerweise greift die Kaskoversicherung, bei Fremdverschulden die Kfz-Versicherung. Doch auch das Finanzamt kann den entstandenen Schaden zu verringern helfen. Wie, das weiß das Online-Magazin www.tipps-vom-experten.de “ zu berichten…
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Rutschiges Laub, gefrorene Nässe, Nebel oder Tau verwandeln die Fahrt mit dem Auto schnell in eine gefährliche Rutschpartie. Ist der Unfall erst einmal passiert, hat der Kfz-Halter das Nachsehen. Zwar übernimmt die Kaskoversicherung den größten Teil des Schadens – bei Fremdverschulden die Kfz-Versicherung – doch ein Restschaden bleibt immer. Selbst, wenn der Fahrer an dem Unfall unschuldig war. Was die meisten Autofahrer jedoch nicht wissen: Ãœber die nächste Steuererklärung kann unter Umständen auch das Finanzamt den Schaden mildern. Welche Möglichkeiten es da gibt, berichtet das unabhängige Online-Portal www.tipps-vom-experten.de.
Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die Erklärung zu den angefallenen Werbekosten. Denn geschah der Unfall auf dem Weg von oder zu der Arbeit, dann können die entstandenen Unfallkosten teilweise steuermindernd geltend gemacht werden. Springt die Vollkaskoversicherung für den entstandenen Schaden ein, ist nur die Selbstbeteiligung absetzbar. Anders sieht es aus, wenn der Wagen nicht repariert wurde. In diesem Fall kann der Halter anstelle der Kosten die Wertminderung, in den meisten Fällen nicht unerheblich, vor dem Fiskus geltend machen. Und auch der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die durch den Unfall entstandenen Kosten aufzufangen. Fahrkosten können zum Beispiel in voller Höhe als Reisekosten steuerfrei ersetzt werden. So kann das Finanzamt auf unterschiedlichste Weise helfen, den Unfallschaden zu reduzieren. Denn Ärger erspart es letztendlich leider nicht.
Redaktion: Patricia Kurz
Foto: GTÃœ Gesellschaft für Technische Ãœberwachung
Quelle: openPR
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