Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren bei schweren Lastwagen
Gestern Nacht haben sich Rat, Parlament und Kommission der Europäischen Union auf neue Regeln für die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren bei schweren Lkw geeinigt. Danach ist es den Mitgliedsstaaten nun möglich, die indirekt von Lkw verursachten Kosten für Schadstoff- und Lärmemissionen bei den Mautsätzen zu berücksichtigen.
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Michael Müller-Görnert, VCD-Verkehrsexperte: *Es ist zwar nun erstmals möglich, einen Teil der sogenannten externen Kosten in die Mautsätze einzubeziehen, allerdings müssen die EU-Länder davon keinen Gebrauch machen. Angesichts der prognostizierten Zuwachsraten im Straßengüterverkehr ist dies unverständlich, zumal Klima-, Stau- und Unfallkosten gar nicht einbezogen werden dürfen. Darüber hinaus ist es ein Rückschritt, die bisherige Möglichkeit, die Maut auch auf Lkw ab 3,5 Tonnen auszudehnen, nur noch unter bestimmten Bedingungen zuzulassen. Mit dieser schwachen Vorgabe wurde eine Chance vertan, dem Verkehrszuwachs einerseits und den Klima- und Umweltzielen andererseits gerecht zu werden.“
Neben Deutschland haben bisher Österreich, Tschechien und die Slowakei eine Lkw-Maut eingeführt. In Polen startet die Maut im Juli, in einigen weiteren EU-Staaten befindet sich eine Einführung im Planungsstadium. Müller-Görnert: *Die Lkw-Maut ist ein effektives Instrument, um die Effizienz im Straßengüterverkehr zu erhöhen und die von Lkw ausgehenden Belastungen zu reduzieren. So werden Leerfahrten vermieden, die Auslastung der Lkw erhöht und Routen durch eine bessere Planung optimiert.“
T&E, der europäische Dachverband der Umwelt- und Verkehrsverbände, hat die Effekte der Lkw-Maut in Deutschland, Österreich und Tschechien zusammengestellt: http://www.transportenvironment.org/Publications/prep_hand_out/lid/599
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