Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Niedersachsen von 3,5 v. H. auf 4,5 v. H. des Immobilien-Kaufpreises ab 1. Januar 2011
Keine Erhöhung der Grunderwerbsteuer!
Bund der Steuerzahler fordert von niedersächsischen Landtagsfraktionen, auf geplante Abgabenverschärfung zu verzichten
Der Bund der Steuerzahler fordert die Fraktionen des Niedersächsischen Landtags auf, die Pläne zur Anhebung der Grunderwerbsteuer von 3,5 v. H. auf 4,5 v. H. des Immobilien-Kaufpreises ab 1. Januar 2011 fallen zu lassen. Die Abgabenverschärfung, die insbesondere Familien beim Grundstückserwerb und der Wohneigentumsbildung hart treffe, sei angesichts steigender Steuereinnahmen haushaltspolitisch nicht zu rechtfertigen. Die erwarteten Mehreinnahmen für das Land in Höhe von 66 Millionen Euro im Jahr sollten durch Einsparungen erwirtschaftet werden.
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In einem Schreiben an die Landtagsfraktionen rügt der Bund der Steuerzahler die widersprüchliche Politik der öffentlichen Hand. Auf der einen Seite fördere der Staat die Bildung von Wohneigentum, etwa im Rahmen der Altersvorsorge über „Wohn-Riester“.
Auf der anderen Seite sei er bestrebt, mit einer höheren Grunderwerbsteuer beim gleichen Personenkreis wieder abzukassieren. „Wer mit der einen Hand unterstützt und mit der anderen Hand nimmt, betreibt eine paradoxe Politik, die den Menschen nicht weiter hilft, sondern lediglich die staatliche Bürokratie weiter aufbläht“, kritisiert der Bund der Steuerzahler.
Auch wer häufiger aus beruflichen Gründen umziehen müsse, werde von einer Erhöhung stark getroffen. So falle die Grunderwerbsteuer bei jedem Erwerb eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung an, wodurch sich die Belastung bei mehrmaligen Wohnungswechseln deutlich kumuliere. Damit bestrafe die Steuerpolitik genau jene, die zur notwendigen Mobilität im Arbeitsleben bereit seien.
Anstelle einer Erhöhung des Steuersatzes rät der Bund der Steuerzahler der Politik, die Grunderwerbsteuer prinzipiell auf den Prüfstand zu stellen. Erhebliche Mängel wie etwa der Widerspruch des deutschen Grunderwerbsteuergesetzes zur EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die klare Benachteiligung von Immobilien gegenüber beweglichen Sachen in Folge der fehlenden Vorsteuerabzugsmöglichkeit und die Mehrfachbesteuerung der reinen Bauleistung bei einheitlichen Bauvorhaben (Grundstück und darauf zu bauendes Haus) machen diese Steuer zu einer ungeeigneten und damit schlechten Abgabe des Staates.
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