Erziehungszeiten zählen für die Rente und machen Riestern möglich
Wer Elternzeit nimmt oder wegen der Kinder für einige Zeit aus dem Job aussteigt, muss keine Nachteile bei der gesetzlichen Rente fürchten.
Pro Kind werden bis zu drei Jahre Erziehungszeit als Beitragszeit anerkannt. Diese Zeit wird so bewertet, als ob durchschnittlich verdient worden wäre, das heißt ca. 30.000 Euro brutto im Jahr. Auch Mütter oder Väter, die vor der Geburt nicht gesetzlich pflichtversichert waren, bekommen für diese Erziehungszeiten Rentenpunkte ohne eigene Beitragsleistung gutgeschrieben.
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Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, die während der Erziehungszeit automatisch eintritt, macht zudem Riestern möglich. Pflichtversicherte sind unmittelbar zulagenberechtigt und können so von der Riester-Förderung profitieren. Das heißt: Selbst wer ansonsten nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert ist, etwa als Selbstständiger, kann in dieser Zeit riestern und die staatliche Grundzulage von 154 Euro und die Kinderzulage von 185 Euro, bei Geburten ab 2008 sogar von 300 Euro bekommen.