Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Es darf keine Mehrbelastung für den Mittelstand geben



Das von der Ministerpräsidentenkonferenz vorgelegte Konzept einer Neugestaltung der Rundfunkgebühren, wird sich als teure Veränderung für den Mittelstand herausstellen.

Nach den vorliegenden Plänen hätte die Wirtschaft zukünftig mit der doppelten Belastung zu rechnen. Während bisher ca. 450 Mio. Euro zu zahlen waren, würde die geplante Änderung die Kosten nahezu auf schätzungsweise 800 Mio. Euro verdoppeln. Eine Mehrbelastung, die kaum im Sinne der Politik sein kann.

.

Daher lehnt die Mittelstands Union München, mit ihrem Bezirksvorsitzenden Thomas Schmatz, die geplante Neuregelung der Rundfunkgebühren, ab und fordert grundlegende Veränderungen, da das neue Rundfunkfinanzierungsmodell gerecht, unbürokratisch und vor allem keinesfalls teurer für die Wirtschaft ausfallen sollte.

Bezirksvorsitzender Thomas Schmatz sagte, grundsätzlich müsse auch langfristig zwischen privatem und nicht privatem Bereich unterschieden werden. Während es der Gerechtigkeit entspricht, dass Privatpersonen für die anfallenden Kosten der Rundfunkgebühren aufkommen, so darf es auf keinen Fall dazu kommen, dass mittelständische Betriebe zusätzlichen Mehrbelastungen ausgesetzt werden sollen.

Die Mittelstands-Union-Forderungen für den privaten Bereich:
Für Wochenend-, Ferienhäuser und Zweitwohnungen fällt ein Rundfunkbeitrag nur an, wenn der Nutzer der Wohnung keinen Rundfunkbeitrag bezahlt. Auch ist bei Vermietung einer Wohnung an Dritte der Mieter als Schuldner für den Rundfunkbeitrag anzuerkennen.

Die Mittelstands-Union-Forderungen für den nicht privaten Bereich:
Betriebe bis max. 6 Beschäftigten sind ganz von Belastungen freigestellt.
Betriebe mit max. 20 Beschäftigten sind nur mit einem Drittel des Rundfunkbeitrages zu belasten.
Für Betriebe über 20 Beschäftigte sollte nur ein einfacher Beitrag angesetzt werden.
Für betriebliche Kraftfahrzeuge entfällt ein Beitrag.
Bildungszentren der Wirtschaft und Verbände, wie z.B. Schülerwohnheime, werden wie Schulen und Universitäten von der Beitragspflicht befreit.

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird ein aufkommensneutrales Finanzierungsvolumen nachhaltig sichergestellt. Das geänderte Modell vermeidet nicht nur die Mehrbelastung im privaten und betrieblichen Bereich. Durch klare und eindeutige Definition der Bemessungsgrundlage wird der bürokratische Erfassungs- und Prüfungsaufwand gegenüber der vorliegenden Neuregelung deutlich reduziert.

Ebenso wird eine Rechtssicherheit erreicht, bei der gerichtliche Auseinandersetzungen weitgehend vermieden werden.

.

Der Bezirksverband Niederbayern mit seinem Vorsitzenden Peter Erl hat deshalb einen entsprechenden Antrag an den CSU-Parteitag, der im Oktober in München stattfindet, gestellt, – der von der Mittelstands Union München nachhaltig unterstützt wird – dass die vorliegende Fassung der Neuregelung der Rundfunkgebühren abzulehnen ist.

Quelle: openPR



Kommentieren

Links: