Finanzierung für Existenzgründer – KfW-Gründungsfinanzierung
Eine einfachere Finanzierung für Existenzgründer verspricht die Neustrukturierung der KfW-Gründungsfinanzierung ab dem 1. April 2011. Dann wir aus dem bisherigen KfW-StartGeld der KfW-Gründerkredit – StartGeld. Das Highlight der Änderungen: Der maximale Förderbetrag wird von 50.000 € auf 100.000 € verdoppelt.
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Der Aachener Existenzgründungsberater Dr. Markus Selders von der B&U Beraten und Umsetzen GmbH hat die neuen Bedingungen unter die Lupe genommen und weitere Vereinfachungen für Existenzgründer gefunden:
• Der Höchstbetrag für die Finanzierung von Betriebsmitteln steigt von 20.000 € auf 30.000 €.
• Bis zu einem Kreditbetrag von 25.000 € muss der KfW kein Liquiditätsplan mehr vorgelegt werden.
Einen kleinen Wermutstropfen gibt es allerdings: Im neuen Programm sind außerplanmäßige Tilgungen nur noch gegen Vorfälligkeitsentschädigungen möglich.
„Insbesondere durch die Verdopplung des maximal möglichen Kreditbetrags kommt der neue KfW-Gründerkredit – StartGeld damit für deutlich mehr Existenzgründungen in Frage.“, urteilt Existenzgründungsberater Selders. Er weist allerdings auch deutlich darauf hin, dass Gründer in jedem Fall einen Liquiditätsplan erstellen sollten: „Nur weil er nicht eingereicht werden muss, heißt dies nicht, dass Existenzgründer ihn nicht bräuchten.“ Liquiditätsengpässe sieht Selders als eine der Hauptursachen für das Scheitern von Existenzgründungen: „Der Finanzierungsbedarf für die Anlaufphase wird häufig unterschätzt.“
Viele wertvolle Tipps für Existenzgründer und gestandene Unternehmer stellt der Aachener Berater in seinem Blog zur Verfügung: blog.beraten-und-umsetzen.de
Quelle: openPR
B&U Beraten und Umsetzen GmbH
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Dr. Markus Selders
Geschäftsführender Gesellschafter
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