Firmengründung in den USA
Mancher Mittelständler denkt noch immer, dass er die Gründung einer Firma in den Vereinigten Staaten lieber größeren Unternehmen überlassen sollte. Und doch lässt sich heute in Zeiten zunehmender Globalisierung eine solche Firmengründung in Ãœbersee sinnvoll und leichter realisieren, als es sich die meisten vorstellen können und würde viele Unternehmer dem gewünschten und wichtigen Absatzmarkt entschieden näher bringen.
Was aber sind die wirklichen Vorteile einer Firmengründung in solcher räumlichen Entfernung?
Auch wenn Sie denken, die USA sei für Sie ein Offshore Marktplatz: Hier bietet man Ihnen günstige Unternehmenskonditionen, die steuerlichen Vorteile für Firmen sind bemerkenswert und die Gründung eines Unternehmens ist gegenüber den hierzulande üblichen Regeln recht einfach. Oft reicht ein einziger Mitarbeiter, der mehrere Positionen einer Firma in Personalunion ausfüllt. Zusätzlich erhalten Unternehmer mit einem „Apostille“ genannten Zertifikat auch Zugriff auf den europäischen sowie zeitgleich auf den US-amerikanischen Markt.
Auch bei deutscher Insolvenz ist ein Neuanfang möglich
Sind Sie Besitzer einer Offshore Incorporation ist es möglich in Bundesstaaten wie zum Beispiel Florida weitestgehend anonym zu agieren. So können Firmeninhaber, denen in Deutschland die Insolvenz einen Strich durch geplante Firmenneugründungen macht, hier völlig legal einen Neuanfang wagen. Auch der Nachweis von Stammkapital ist in vielen amerikanischen Bundesländern nicht erforderlich und Sie werden nicht persönlich haftbar gemacht, wenn Gläubiger Außenstände des Unternehmens einfordern. Die Zahl der Vorteile ist noch größer: Eine Corporation lässt sich relativ einfach kapitalisieren, also eine Umwandlung von Aktien in Geld vornehmen und auch das amerikanische Erbgesetz hat dem deutschen gegenüber den Vorteil, dass die Zahlung von Erbschaftssteuer hier kein Thema ist.
Eine US Corporation – was ist das genau?
Es handelt sich um die am häufigsten vorkommende Form für Unternehmen mit einem guten Ruf. Wir würden sie als Gegenstück zu einer deutschen Aktiengesellschaft beschreiben, ohne dass es die gleichen Auflagen bei der Gründung gibt.
Jede natürliche oder rechtliche Person kann diese vollziehen und von einem „Board of Directors“ – ähnlich dem deutschen Aufsichtsrat – führen lassen. Bei einem minimalen Startkapital von 100,- Euro ist kein großes Eigenkapital erforderlich. Eine weitere Geschäftsform ist die der GmbH ähnliche Limited Leability Company – abgekürzt LLC.
Noch immer das Land der unbegrenzten Möglichkeiten
In Amerika gibt es Agenturen die sich auf die Unterstützung ausländischer Firmengründer spezialisiert haben. Auf diesem Weg finden Sie zum Beispiel den erforderlichen „Registered Agent“, der sich als Kontaktperson in Ihrem Namen und als Mittler zum US-amerikanischen Staat zur Verfügung stellt. Er hat eine Anwesenheitspflicht in dem Land, in dem Sie Ihre Firma gründen wollen. Auch der Besitz einer offiziell bekannten Postadresse gehört zu den Auflagen, die Sie erfüllen müssen und bei denen Ihnen die Agentur gerne behilflich ist. Das gilt auch für eine mögliche Telefonverbindung für Ihre Firma, ohne dass Sie selbst Ihren Sitz in den USA haben müssen.
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Wenn Sie nun daran interessiert sind, eine solche Firmengründung USA anzustreben, informieren Sie sich bei einer solchen Agentur wie unter www.US-Corporation.org und bald wird Ihrem neuen Geschäftszweig nichts mehr im Weg stehen.
Quelle: openPR