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Folgen des Hartz IV Urteils



Hamburg (ots) – Die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages, Monika Paulat, steht einer Anrechnung von Sachleistungen auf die Hartz-IV-Regelsätze skeptisch gegenüber und warnt vor einer erneuten Verfassungsklage. „Mit Sicherheit wäre der bürokratische Aufwand enorm“, sagte sie stern.de, der Online-Ausgabe des Hamburger Magazins stern. Nach Ansicht der Richterin müsste dann jeder Einzelfall geprüft werden. „Und es birgt auch die Gefahr, dass die Regelsätze erneut vor dem Verfassungsgericht landen.“


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Paulat reagierte damit auf entsprechende Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Die Ministerin hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts angekündigt, Sachleistungen, wie einen Fühler oder einen Schulranzen für Kinder, in die neue Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze einfließen zu lassen.

Paulat glaubt zudem, dass die Bundesregierung die Folgen des Urteils unterschätzt: „Die Aufgabe ist gewaltig“, sagte die Richterin stern.de. Es habe den Anschein, „als ob die Politik sie unterschätzt“. Sie habe sich „schon gefragt, ob es bis Ende des Jahres überhaupt zu schaffen ist.“ Ihrer Ansicht nach muss die neue Berechnungsmethode „transparent, nachvollziehbar und konsequent“ sein. Es dürfe „keine Schätzungen ins Blaue“ geben und die Berechnung müsse „völlig ergebnisoffen erfolgen“. Höhere Regelsätze sind für Paulat wahrscheinlich: „Bei Kindern wird der Gesetzgeber wohl nicht drum herum kommen, die Leistungen nach oben anzupassen“.

Die Gerichtspräsidentin rechnet auch mit einer weiteren Klagewelle von Hartz-IV-Empfängern: „Ich bin überzeugt, dass es durch die neue Härtefallregelung mehr Klagen geben wird“, sagt sie dem Online-Magazin. „Die Leute werden vor den Türen der Leistungsträger und der Sozialgerichte Schlange stehen.“

Das gesamte Interview lesen Sie unter www.stern.de/klagewelle


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