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Fragwürdige Reform der Erbschaftsteuer



In seiner Eröffnungsrede zum 31. Deutschen Steuerberatertag äußerte Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV), seinen Unmut über die geplante Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts: „Der Versuch der Politik, niemanden zu belasten und gleichzeitig das Steueraufkommen zu erhalten, lässt sich nur als Quadratur des Kreises bezeichnen, die zum Scheitern verurteilt ist“, so das Fazit.

Schon in der Anhörung im März 2008 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags habe sich herausgestellt, wie sehr sich der Regierungsentwurf verfassungsrechtlich auf dünnem Eis bewegt. Das Ziel, letztlich nur fünf Prozent der Steuerpflichtigen zur Zahlung heranzuziehen, sei schon mit dem Gleichheitssatz schwer vereinbar. Die vorgesehene Unterscheidung zwischen privilegiertem – sprich zu verschonendem – und schlechtem Vermögen ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu erheblichen Praxisproblemen, die Beraterschaft und Verwaltung gleichermaßen unverhältnismäßig belasten.

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Als ebenso schwerwiegend bezeichnete der DStV-Präsident den längst überholten Zeitplan der Reform. Es sei schon jetzt absehbar, wie das wiederholte Versprechen der Politik, das Vorhaben rechtzeitig zu verabschieden, einmal mehr gebrochen werde. Steuerpflichtige und deren Berater haben nunmehr zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten der zahlreichen Neuregelungen nur noch ein winziges Zeitfenster, um mögliche Schenkungen nach bestehendem oder neuem Recht zu prüfen. Für Erbschaften dagegen sehen die bisherigen Pläne eine Ãœbergangsklausel vor, die jedoch für viele Betroffene unattraktiv sein dürfte.

Während des diesjährigen Deutschen Steuerberatertages vom 20. bis 22. Oktober in Bonn stellt die Erbschaft- und Schenkungsteuer eines der zentralen Themen dar.

Ansprechpartner:
RA Markus Deutsch
deutsch@dstv.de
Deutscher Steuerberaterverband e.V.



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