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Gebäude- und Wohnungszählung 2011



Wiesbaden (ots) – Um welche Art von Gebäude handelt es sich? Welches ist die überwiegende Heizungsart im Gebäude? Oder: Wie groß ist die Fläche der Wohnung? Diese und weitere Fragen müssen alle 17,5 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Verwalterinnen und Verwalter von Wohnraum zum Zensus 2011 im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung beantworten. Alle Angaben beziehen sich auf den 9. Mai 2011. Die Statistischen Ämter der Länder schicken ihnen dazu in diesen Tagen einen Fragebogen per Post zu.


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Der Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung lässt sich schnell und einfach beantworten. Für jedes Gebäude werden sechs Angaben benötigt: die Art des Gebäudes – ist es beispielsweise ein Wohngebäude oder ein Wohnheim -, die Zahl der Wohnungen im Gebäude, der Gebäudetyp, die Eigentumsverhältnisse, das Baujahr und die Heizungsart.

Zu jeder Wohnung werden insgesamt neun Fragen gestellt. Hier interessiert vor allem die Art der Wohnungsnutzung – beispielsweise vom Eigentümer bewohnt oder vermietet -, die Wohnfläche, die Zahl der Räume, der Wohnungstyp und die Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben. Für Deutschland eher überflüssig erscheint hier die Frage, ob es in der Wohnung ein Bad und ein WC gibt. Der Hintergrund aber ist: Dies ist ein EU-weiter Zensus, der die Situation aller Mitgliedstaaten so genau wie möglich abbilden soll. Es kann also sein, dass Ausstattungsmerkmale für Wohnungen erfragt werden, die in einigen Mitgliedstaaten überwiegend als Standard angesehen werden.

Außerdem müssen im Fragebogen die Namen von bis zu zwei Personen angegeben werden, die in der Wohnung wohnen. Diese Angabe ist notwendig, weil die Zensusergebnisse am Ende auch Aufschluss über die Zahl und Struktur der Haushalte geben sollen – also in welchen Wohnungen statistisch gesehen (Quadratmeter, Zahl der Räume, Heizungsart, Bad/Dusche) welche Haushalte (Personenzahl, Familienverhältnisse) leben. Um solche Zusammenhänge statistisch richtig abbilden zu können, ist am Ende des Zensusverfahrens eine sogenannte Haushaltegenerierung erforderlich. Bei dieser werden unter anderem die Namen der aus der Gebäude- und Wohnungszählung erfragten Bewohner mit den im Melderegister gemeldeten Personennamen zusammengeführt.

Die Namen und die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner sind sogenannte Hilfsmerkmale und dienen nur der Organisation des Zensus 2011. Sie werden nicht ausgewertet und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht.

Der ausgefüllte Fragebogen muss postalisch an die angegebene Rücksendeadresse gesendet werden. Alle, die Porto sparen wollen, können seit dem 2. Mai 2011 unter www.zensus2011.de den Fragebogen auch online ausfüllen.

Der Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung ist unter http://www.zensus2011.de/fragebogen/gebaeude-und-wohnungszaehlung.html abrufbar. Dort finden sich auch Ãœbersetzungshilfen in Englisch, Russisch, Türkisch, Polnisch, Italienisch und Bosnisch/Kroatisch/Serbisch. Nähere Informationen zur Haushaltegenerierung bieten der Artikel „Warum fragen wir nach den Namen von Bewohnern?“ sowie der Aufsatz „Das registergestützte Verfahren beim Zensus 2011“ unter www.zensus2011.de.

Der Zensus 2011 basiert auf einem registergestützten Verfahren – in erster Linie werden Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. Ergänzend sieht das Zensusgesetz 2011 aus dem Jahre 2009 eine Haushaltebefragung bei rund 10% der Bevölkerung, eine Gebäude- und Wohnungszählung bei insgesamt 17,5 Millionen Eigentümern und Eigentümerinnen sowie Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vor.

Weitere Auskünfte gibt:
Thomas Riede,
Telefon: (0611) 75-2325,
www.zensus2011.de/kontakt

Pressekontakt:
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de

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