Gesetzentwurf zur Verdopplung der Vergnügungsteuer auf Geldspielautomaten in Bremen
Vergnügungsteuer in Bremen: Keine Verdopplung im Hau-Ruck-Verfahren
Bund der Steuerzahler gegen Pläne des Senats
Der Bund der Steuerzahler lehnt den vom Senat jetzt überstürzt eingebrachten Gesetzentwurf zur Verdopplung der Vergnügungsteuer auf Geldspielautomaten in Bremen zum 1. Januar 2011 aus Verfahrensgründen ab. Eine solch drastische und kurzfristige Steuerverschärfung dürfe nicht im Hau-Ruck-Verfahren durch das Parlament „gepeitscht“ werden.
Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb die Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft auf, den erst am 30. November 2010 eingebrachten Gesetzentwurf des Senats in dieser Woche nicht zu beschließen.
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Vielmehr müsse die Politik das Gespräch mit dem Wirtschaftszweig und nach gemeinsamen Lösungen für die angestrebte Eindämmung der Spielsucht an Geldspielautomaten suchen, ohne dass es zu einer Verdopplung der Steuersatzes von 10 auf 20 Prozent des Einspielergebnisses kommt. Im Ãœbrigen hält der Bund der Steuerzahler die Motive der Suchteindämmung für lediglich vorgeschoben. Hauptsächlich strebe der Senat zusätzliche Einnahmen an. Dies zeige sich auch beim öffentlich lizenzierten Casino „An der Schlachte“ mit seiner Vielzahl von Geldspielautomaten. Die neue Spielbank werde trotz der Spielsuchtgefahren aktiv beworben, um über die Spielbankabgabe Einnahmen für den Fiskus zu erzielen.