Gesetzliches Verbot – Ankauf von Steuer-CD´s
Aufstand gegen die Kanzlerin aus der CDU-Fraktion
Berlin (pressrelations) – Zu dem von der Koalition geplanten gesetzlichen Verbot des Ankaufs von Steuer-CD´s erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann:
. |
Die CDU-Fraktion hat offenkundig jegliches Gefühl für Steuergerechtigkeit verloren. Statt Steuerkriminalität zu verfolgen, fordert sie jetzt Schutzzonen für Steuerhinterzieher. Nach der Ankündigung von Kanzlerin Merkel, die Steuer-CD´s sollen angekauft werden, wird nun der Aufstand aus der Unions-Fraktion gegen die Kanzlerin vorbereitet. Das Gegenteil eines Verbots wäre richtig: Es darf kein gesetzliches Verbot geben, Beweismaterial für die Aufklärung schwerer Steuerkriminalität anzukaufen. |
Das liefe auf die Devise hinaus: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Statt eines Verbotes wäre es sinnvoll, die straf prozessuale Regeln so zu verändern, dass rechtliche Unsicherheiten beim Ankauf von Steuer-CD´s in Zukunft vollständig ausgeschlossen werden. |
.