Gesundheitskosten wie z.B. für Zahnersatz, Krebsvorsorge, reisemedizinische Impfungen oder Akupunktur von den Steuern absetzen
(openPR) – Gesundheitskosten wie beispielsweise für Zahnersatz, Krebsvorsorge, reisemedizinische Impfungen oder Akupunktur müssen Patienten in der Regel aus eigener Tasche bezahlen. Viele wissen allerdings nicht, dass wenn solche Kosten einen bestimmen Prozentsatz ihres Jahreseinkommens übersteigen, sie diese als „außergewöhnliche Belastungen“ von der Steuer absetzen können (§ 33 Einkommensteuergesetz).
So muss beispielsweise eine Mutter mit einem Kind und einem Monatsgehalt von 2.000 Euro brutto maximal 720 Euro jährlich für krankheitsbedingte Aufwendungen selbst tragen. Lässt sie ihre Zähne mit einer hochwertigen Keramik-Füllung versorgen oder entscheidet sie sich für eine alternative Heilbehandlung einer Allergie, können die Kosten dafür über den sogenannten „zumutbaren Belastungen“ liegen. Diese Kosten kann sie mit ihrer Einkommensteuererklärung einreichen. „Dann kann der jährliche Bescheid vom Finanzamt erfreulich ausfallen“, sagt Uwe Schäfer, Vorstand der EOS Health AG, einer Finanzdienstleisterin im Gesundheitsmarkt.
In welcher individuellen Höhe die zumutbaren Belastungen liegen und welche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, erfahren Patienten beim Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder beim zuständigen Finanzamt.
Ferner bieten vor allem immer mehr Zahnarztpraxen ihren Patienten an, ihre Rechnungen in Raten begleichen zu können. Patienten sollten sich bei ihrer Praxis über diese Möglichkeit informieren. „Um sich die beste Behandlung leisten zu können, nehmen immer mehr Patienten unserer Kunden unsere zinsfreien Ratenzahlungsangebote in Anspruch“, so Schäfer.
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