GEZ Gebühren – Eckpunkte eines künftigen Beitragsmodells als Haushalts- und Betriebsstättenabgabe
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss reformiert werden
Die Medienkommission beim SPD-Parteivorstand begrüßt und unterstützt die von der Rundfunkkommission der Länder vorgelegten Eckpunkte eines künftigen Beitragsmodells als Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, MdL:
Das neue Modell ist einfacher, transparenter und zukunftsfester als das bisherige Modell. Das ist gut.
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Die Zusammenfassung von „Grundgebühr“ und „Fernsehgebühr“ zu einer einheitlichen Abgabe, kombiniert mit Staffelmöglichkeiten, trägt der Konvergenz Rechnung und beseitigt die untaugliche Einteilung in herkömmliche und neuartige Empfangsgeräte, die angesichts hybrider Geräte kein geeignetes Abgrenzungskriterium mehr sein konnte. Damit wird die Grundlage einer zeitgemäßen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschaffen.
Zugleich nimmt dieses Modell die verfassungs- und europarechtlichen Hürden. Dies hat das wegweisende „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ des Verfassungsrechtlers Kirchhof herausgearbeitet.
Für viele bedeutet das neue Modell eine Entlastung. Es gilt: Pro Haushalt eine Gebühr. Das ist aus Sicht der Medienkommission ein wichtiger Schritt, die Gebührenakzeptanz zu erhöhen.
Das neue Modell bedeutet zudem eine deutliche Reduzierung der bisherigen Kontrollen, die bislang für erheblichen Ärger gesorgt haben, und so auch zum Akzeptanzverlust des bisherigen Modells beigetragen haben. Der Aufwand für Datenerhebung und Kontrolle durch Beauftragte wird verkleinert. Das Betreten der Wohnung ist nicht mehr erforderlich, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und wo ein Gerät bereitgehalten wird.
Die Staffelung innerhalb der Betriebsstätten (nichtprivater Bereich) führt zu einer Entbürokratisierung. Zugleich ist es wichtig, dass am Grundsatz der bundesweit einheitlichen Gebühr festgehalten wird.
Mit Blick auf den ARD-Finanzausgleich unterstützt die Medienkommission den Vorschlag, die ARD aufzufordern, eine dauerhafte Lösung für den Finanz- und Strukturausgleich vorzuschlagen. Den im Rahmen der Bonner und Hamburger Beschlüsse mühsam ausgehandelten Leistungs- und Gegenleistungsausgleich hält die Kommission für nicht ausreichend.
Unabhängig davon ist es aus Sicht die Medienkommission unverzichtbar, im Sinne sparsamer und wirtschaftlicher Vorgehensweise Kooperationen zwischen den Landesrundfunkanstalten fortzusetzen und auszubauen.
Darüber hinaus hält es die Medienkommission für erforderlich, die Konzepte im linearen digitalen Angebot zu überprüfen und anzupassen. Die bisherige Strategie führt aus Sicht der Kommission zu einer Kannibalisierung bereits bestehender Angebote.
Vor dem Hintergrund der mit der Umstellung verbundenen Unsicherheiten, fordert die Medienkommission die Länder auf, den Ausstieg aus der Werbung, wie von Ministerpräsident Kurt Beck vorgeschlagen, im Grundsatz zu beschließen (Ausnahme Sport) und diesen stufenweise ab 2015 umzusetzen.
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