Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe



Eingetragene Lebenspartnerschaften bald der Ehe gleichgestellt
Heute bringt die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe in den Landtag ein.

„Damit setzt die Landesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag schnell um“, erklärte Finanzminister Norbert Walter-Borjans heute im Landtag. „Unser Ziel ist, dass die verbeamteten Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie deren Hinterbliebene genauso wie ihre verheirateten Kollegen den Familienzuschlag bzw. die Hinterbliebenenversorgung beanspruchen können“, so der Minister.

.

Der Gesetzesentwurf sieht eine Rückwirkung auf den 3. Dezember 2003 vor. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie der EU fristgerecht in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Rechtlich wäre für verschiedene Bereiche auch eine kürzere Rückwirkungsfrist möglich gewesen. Die Landesregierung setzt aber auf eine einheitliche Regelung und hat deshalb einen für alle gültigen Zeitpunkt für die Rückwirkung gewählt.

Die Kosten für das Jahr 2011 betragen rund 10 Millionen Euro, wovon rund 8 Millionen Euro auf „Nachzahlungen“ für die Jahre 2003 bis 2010 entfallen.

Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerhofstr. 6
40479 Düsseldorf



Kommentieren

Links: