Grundgesetzänderung – Erhalt der Jobcenter
(dts) – In Berlin haben sich Vertreter von Union, FDP und SPD zu einer Grundgesetzänderung geeinigt, die den Erhalt der Jobcenter gewährleistet.
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Das teilte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) heute mit. Damit werden die langjährigen Unstimmigkeiten um eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes beigelegt und Langzeitarbeitslose werden weiterhin in den Jobcentern betreut. Nachdem elf Landkreise Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten, entschied das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007, dass die Bildung der Arbeitsgemeinschaften zwischen den Kommunen und der Bundesagentur gegen das Grundgesetz verstößt.