Grundqualifikation (LKW, Bus …) Weiterbildung und Führerschein steuerlich geltend machen
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Im Personen- und Güterverkehr tätige Berufskraftfahrer sind neuerdings verpflichtet, neben ihrem Führerschein eine zusätzliche „Grundqualifikation“ nachzuweisen.
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Fahrer, die schon vor dem 10.09.2008 ihren Busführerschein (Klassen D, D1, DE und D1E) bzw. vor dem 10.09.2009 ihren Lkw-Führerschein (Klassen C, C1, CE und C1E) erworben hatten, brauchen die Grundqualifikation nicht mehr zu durchlaufen. Alle Fahrzeugführer müssen aber ihre bereits vorhandenen bzw. über die Grundqualifikation erworbenen Kenntnisse nach jeweils fünf Jahren durch eine Weiterbildung auffrischen. |
So stellt sich die Frage, ob die selbst getragenen Kosten für Führerscheine, die Grundqualifikation und die künftigen Weiterbildungen bei der Steuererklärung abziehbar sind. Daher muss wie folgt unterschieden werden: |
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