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H-Kennzeichen – einheitliche KFZ-Steuer für Oldtimer



Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat erstmals eine detaillierte Auswertung der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen durch das Kraftfahrt-Bundesamt durchführen lassen. H-Kennzeichen sind vom Gesetzgeber für Oldtimerfahrzeuge vorgesehen, die mindestens 30 Jahre alt sind.

Die Zahl der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Sie wuchs allein in den letzten fünf Jahren um mehr als ein Drittel (plus 37 %) auf rund 210 000 Fahrzeuge. Neun von zehn davon sind Pkw (188 360). Hinzukommen 7691 Krafträder, 6553 Nutzfahrzeuge, 5470 Zugmaschinen und 1880 sonstige Fahrzeuge.

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Bei der dominierenden Gruppe der Pkw führt die Marke Mercedes-Benz mit 43 839 Einheiten (23,3 %) die Rangliste an. Danach folgen Volkswagen mit 34 970 (18,6 %), Opel mit 15 125 (7,2 %), Ford mit 9909 (4,7 %) und Porsche mit 9465 Pkw (4,5 %).

In der der Rangliste der einzelnen Modelle mit H-Kennzeichen steht der VW-Käfer mit 23 380 Fahrzeugen mit Abstand auf Platz eins. Danach folgen drei Modellreihen von Mercedes-Benz. Die 6094 Einheiten der mittleren Baureihe 114/115 – in Oldtimerkreisen liebevoll „Strich-Acht“ genannt – sowie 4843 Fahrzeuge der Baureihe 110/111 („Heckflosse“) beweisen, dass nicht nur Luxus- oder Sportwagen heute Kultstatus genießen. Dahinter folgen der Mercedes „SL“ der Baureihe 107 mit 4550 Einheiten und der Porsche 911/912 mit 3949 Einheiten.

Fast zwei Drittel aller Fahrzeuge (122 844 Einheiten), stammen von deutschen Herstellern. An zweiter Stelle finden sich Oldtimer aus England mit 26 368 Exemplaren (14,0 Prozent), dahinter folgenden die USA als Herstellerland mit 13 366 Pkw (7,1 Prozent).

Das H-Kennzeichen wurde 1997 eingeführt, um kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut in der Bundesrepublik zu schützen. Voraussetzung für ein H-Kennzeichen ist ein Mindestfahrzeugalter von 30 Jahren. Außerdem muss das Erscheinungsbild seit der Auslieferung weitgehend unverändert sein und das Fahrzeug einen guten Pflege- und Erhaltungszustand vorweisen. Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen fällt ein einheitlicher Kfz-Steuersatz von 191,73 Euro an. Außerdem haben die Fahrzeuge freie Zufahrt zu den Umweltzonen.

Die Auswertung hat überdies ergeben, dass nicht alle Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, ein H-Kennzeichen tragen. Der Gesamtanteil der H-Kennzeichen an den Fahrzeugen älter als 30 Jahre beläuft sich auf 56,4 Prozent. Oft scheuen Fahrzeughalter den Aufwand der H-Kennzeichen-Zulassung oder wollen bei hubraumschwachen Fahrzeugen die vergleichweise höhere Besteuerung durch den Pauschalsatz nicht in Kauf nehmen. (ampnet/nic)



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