Härtere Vorgehensweise gegen Steuerbetrüger
Cottbus (ots) – Die Bundesregierung ist knapp an einer Blamage vorbeigeschrammt. Ursprünglich sollte am Freitag im Bundestag über das „Schwarzgeldbekämpfungsgesetz“ abgestimmt werden. Doch schon im Verlauf der Woche hatte sich abgezeichnet, dass der Tagesordnungspunkt wegen notorischer Zerstrittenheit im schwarz-gelben Lager ausfallen muss.
Nun wurde immerhin ein Kompromiss ausgetüftelt. Der kam zwar für den parlamentarischen Zeitplan zu spät, aber noch rechtzeitig genug, um das politische Gesicht der Koalition zu wahren: Es wird ein spürbar härteres Vorgehen gegen Steuerbetrüger geben. Wenigstens gegen die größeren Fische.
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Das ist die gute Botschaft des gestrigen Tages. Neben der FDP hatte sich auch Finanzminister Wolfgang Schäuble lange Zeit geweigert, zwischen vorsätzlicher Steuerhinterziehung und säumigen Steuerzahlern zu unterscheiden. Künftig schützt nun die „strafbefreiende Selbstanzeige“ nicht mehr vor der Erhebung eines Extra-Zuschlages. Reuige Steuerbetrüger müssen fünf Prozent auf den hinterzogenen Betrag drauflegen – zuzüglich zum üblichen Nachzahlungszins. Dass dieses „Opfer“ erst ab einem Schwarzgeld von 50 000 Euro greifen soll, darüber kann man natürlich streiten. Immerhin lässt sich hier aber nicht behaupten, dass man die Kleinen „hängt“ und die Großen laufen lässt, wie es gerade beim Thema Steuerhinterziehung häufig den Anschein hat. Schade nur, dass weitere Gesetzes-Details immer noch stark zu wünschen übrig lassen. Wer vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen seine Steuersünden nur teilweise offen gelegt hat, genießt praktisch Vertrauensschutz. Bleibt zu hoffen, dass es auch hier noch zu Nachbesserungen kommt. Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wer anders darüber denkt, dem müssen strenge Gesetze auf die Sprünge helfen.
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