Haftung und Insolvenzschutz bei der betrieblichen Altersvorsorge
Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise sind viele Arbeitnehmer verunsichert, ob ihre Betriebsrente noch sicher ist. Wer mit einer betrieblichen Altersvorsorge für die Rente spart, muss sich bei einer Insolvenz des Arbeitgebers keine Sorgen um sein Geld machen. Wie der Gesetzgeber Sparer absichert, darüber informiert die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner beteiligen.
Gesetzlich unverfallbare Betriebsrentenanwartschaften sind gegen Firmenpleiten geschützt. Ausgangspunkt für die Betriebsrente ist die Zusage des Arbeitgebers. Dieser haftet immer für deren Erfüllung.
Ist der Arbeitgeber jedoch nicht zahlungsfähig, sichert der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) – je nach Durchführungsweg – die Ansprüche des Arbeitnehmers. Bei einer Insolvenz werden vom Verein die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften von Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds übernommen. Viele Direktversicherungen und Pensionskassen sind durch den Sicherungsfonds „Protektor“ geschützt, der bei Insolvenz eines Versicherers dessen Verpflichtungen übernimmt.
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Ausführliche Informationen zu allen Aspekten der zusätzlichen finanziellen Absicherung fürs Alter gibt es in den Kursen von „Altersvorsorge macht Schule“. Mehr dazu erhalten Sie auch im Internet unter www.altersvorsorge-macht-schule.de oder telefonisch unter 0800 10004800.