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Hartz IV-Regelsätze



Paritätischer kritisiert Alleingang und Geheimniskrämerei der Bundesregierung
Berlin (ots) – Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung des Arbeits- und Sozialausschusses zur künftigen Bemessung bedarfsgerechter Regelsätze in Hartz IV kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband das intransparente Vorgehen des Bundesarbeitsministeriums. Der Verband fordert das Ministerium auf, Experten aus Wissenschaft, Betroffenenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden sowie der Kommunalen Spitzenverbände umgehend in den weiteren Prozess zur Neuberechnung der Kinderregelsätze einzubinden.



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„Wir brauchen einen transparenten Diskussionsprozess. Es geht um die Frage, wie wir gewährleisten können, dass jedes Kind bekommt, was es braucht. Diese Frage kann nicht durch Ministerialbeamte im stillen Kämmerlein beantwortet werden. Alle relevanten Akteure und Experten müssen eingebunden werden“, so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen.

Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil vom Februar enge Fristen gesetzt.

 

Bis zum 31. Dezember 2010 müsse der Gesetzgeber die Bedarfe von Kindern hergeleitet und durch entsprechende Leistungen abgedeckt haben. „Es wäre grob fahrlässig, erst die Auswertung der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe im Herbst abzuwarten. Welche Leistungen zukünftig in welcher Form zur Verfügung gestellt werden, darüber müssen wir jetzt diskutieren“, fordert Hesse. „Dies betrifft insbesondere die Frage, wann Geldleistungen und wann Sachleistungen sinnvoller sind.“ Wegen der kommunalen Zuständigkeit für die soziale Infrastruktur seien die Kommunalen Spitzenverbände frühzeitig einzubinden.


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Aus Sicht des Paritätischen ist eine Totalrevision von Hartz IV unumgänglich. „Die aktuelle Bedarfserhebung lässt jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen und muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den regierungsamtlichen Manipulationen ‚ins Blaue hinein‘ endgültig einen Riegel vorgeschoben. Jetzt muss sich die Politik erstmalig ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, wie man mit Hartz IV auch individuellen Notlagen gerecht werden kann“, so der Sozialrechtsexperte. Die ehrliche, sachgerechte und transparente Herleitung der Regelsätze wird nach Ansicht des Verbandes zwangsläufig zu deutlich höheren Regelsätzen führen. Darüber hinaus sei die Wiedereinführung einmaliger Leistungen für besondere, atypische Bedarfe zwingend erforderlich.



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