Hartz IV Regelsätze
Osnabrück (ots) – Bargeld ist nicht alles – Ernüchterung macht sich breit. Wer gehofft hatte, nach dem Verfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen werde es bald mehr Geld für Betroffene geben, sieht sich bitter enttäuscht. Stattdessen wird sogar über eine Kürzung der Regelsätze debattiert. Die Verwirrung ist perfekt.
.
Bei nüchterner Betrachtung erscheint eine Absenkung der Leistungen freilich als nicht vertretbar. Denn schon jetzt klagen Betroffene über ein Leben am Rande der Gesellschaft. Eine Absenkung dieses Niveaus dürfte kaum mit dem jetzt formulierten neuen Grundrecht vereinbar sein, das ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern soll.
.
Mehr Geld wird der Staat in jedem Fall für die Kinder in Hartz-IV-Familien ausgeben müssen. Denn hier beklagt Karlsruhe unbegründete Abschläge von den Regelsätzen. Zudem wurden Bildungskosten nicht berücksichtigt – eine blamable Fehlentscheidung.
Bargeld ist aber nicht alles. Stattdessen können Bildungschancen parallel auch durch Sachleistungen gesichert werden: Kostenlose Kindergartenplätze, Lernmittelfreiheit und freier Eintritt in Theatern lauten einige der Stichworte. Entsprechende Bildungsgutscheine würden Kindern in sozial schwachen Familien helfen. Zugleich bliebe das Gebot gewahrt, Sozialtransfers nicht über Niedriglöhne steigen zu lassen. Die Politik würde zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.
.