Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


HGB für Controller



Freiburg (ots) – Das neue Handelsgesetzbuch (HGB) erfordert geänderte Planungs- und Bewertungsansätze bei wichtigen und teilweise neuen Bilanzpositionen. Die Aufhebung des Aktivierungsverbots bei immateriellen Vermögensgegenständen, Neukonzeption der Herstellungskostenermittlung oder latente Steuern haben weitreichende Auswirkungen auf das Controlling. Was in der Praxis nun zu beachten ist und wo sich Handlungsspielräume ergeben, zeigt das neue Seminar „HGB für Controller“.


.

Ziel ist es, den teilnehmenden Controllern und Führungskräften aus dem Finanz- und Rechnungswesen an einem Tag einen Ãœberblick über die relevanten Änderungen zu geben und ihnen zu zeigen, wie bestehende Controllingsysteme und Steuerungsinstrumente weiterentwickelt werden können. Entsprechend beleuchtet der Referent Andreas Krimpmann, Unternehmensberater und Leiter des Facharbeitskreises International Financial Reporting Standards (IFRS) im Internationalen Controllervereine e.V., die zentralen Änderungen durch das neue HGB. Nach einem Vergleich zwischen HGB und dem IFRS werden dann die Auswirkungen und die Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis aufgezeigt. Die Teilnehmer lernen, was bezüglich der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände zu beachten ist, wie die neue Definition des Herstellungsbegriffs lautet, welche Pflichten bei der Diskontierung von Rückstellungen zu berücksichtigen sind und was sie hinsichtlich der latenten Steuern beachten müssen.

Mit den Änderungen im HGB sind auch neue Anforderungen an das Reporting im Controlling verbunden: was beispielsweise hinsichtlich den Vorjahrsvergleichen bei Kennzahlenanalysen und im Konzerncontrolling beachtet werden sollte wird ebenso erläutert wie die Auswirkungen, die sich auf die Bonitätsbeurteilung ergeben. Abschließend können sich die Teilnehmer über die Auswirkungen des neuen HGB auf das Zusammenspiel von Controlling und Accounting sowie die Ausweitung der Controllingfunktionen durch das BilMoG informieren.

Weitere Informationen unter: http://www.haufe-akademie.de/5211

Pressekontakt:
Haufe Akademie GmbH & Co. KG
Public Relations
Kerstin Schreck
Tel.: 0761 898-4542
Mobil: 0151-14776399
Fax: 0761 898-994542
E-Mail: presse@haufe-akademie.de
Pressecenter der Haufe Akademie unter:
http://www.haufe-akademie.de/presse

.



Kommentieren

Links: