Informationsaustausch in Steuersachen mit St. Vincent und den Grenadinen
Der deutsche Botschafter in London, Georg Boomgaarden, und der High Commissioner von St. Vincent und den Grenadinen in London, Cenio Lewis haben am 29. März 2010 in London ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet.
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Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Das Abkommen über Informationsaustausch zwischen Deutschland und St. Vincent und den Grenadinen gewährt deutschen Finanzbehörden Zugang zu Informationen, die zur Durchführung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind. Dazu können Bankinformationen und Informationen über die Eigentumsverhältnissen an juristischen Personen und anderen Rechtsgebilden gehören. |
Der Zugang zu Informationen ist nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht.
Das Abkommen entspricht in vollem Umfang dem Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, dessen internationale Durchsetzung auch ein wesentliches Anliegen der G20 ist. |
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Wir begrüßen die Bereitschaft St. Vincents und der Grenadinen, in Steuersachen mit uns auf der Grundlage des Standards der OECD zusammenzuarbeiten und dazu beizutragen, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Das Abkommen unterstreicht gleichzeitig die Bemühungen der Bundesregierung, das Netz der bilateralen Vereinbarungen zum Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, insbesondere in Bezug auf Staaten und Gebiete mit Finanzzentren, weiter auszubauen.