Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige wird verschärft
Der Deutsche Bundestag debattiert heute in 2./3. Lesung über das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe:
„Die christlich-liberale Koalition erhöht den Druck auf Steuerhinterzieher.
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Wer Steuern hinterzieht, kann sich künftig nicht mehr darauf verlassen, dass er mit der strafbefreienden Selbstanzeige noch bequem das rettende Ufer erreicht. Wer die strafbefreiende Selbstanzeige in Anspruch nehmen möchte, muss sich künftig frühzeitig und umfassend erklären. Wer Steuern in großem Stil hinterzogen hat, muss zudem noch einen extra Strafzuschlag bezahlen. Damit wird es Taktierereien mit der strafbefreienden Selbstanzeige künftig nicht mehr geben. Dies stärkt die Steuergerechtigkeit und macht unmissverständlich klar: Steuerhinterziehung lohnt sich nicht.
Künftig wird das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige in drei Punkten verschärft:
• Ausschluss der Teilselbstanzeige (Straffreiheit nur noch bei umfassender Selbstanzeige bezüglich der hinterzogenen Steuern),
• Verkürzung des Zeitraums für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der strafbefreienden Selbstanzeige (Ausschluss der Selbstanzeige künftig schon bei Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und nicht erst bei Erscheinen des Prüfers),
• Strafzuschlag von 5 Prozent auf die hinterzogenen Steuern, wenn mehr als 50.000 Euro hinterzogen wurden.
Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz geht auf eine Initiative der Unionsfraktion zurück, die als Konsequenz auf die Flut von Selbstanzeigen nach dem Auftauchen der Steuerhinterzieher-CDs frühzeitig eine Verschärfung der Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige gefordert hatte. Das Gesetzgebungsverfahren kann nun zügig zum Abschluss kommen; die Beschlussfassung des Bundesrates ist für den 15. April 2011 vorgesehen.“
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