Internetfähige Computer sind Rundfunkgebührenpflichtig
Unabhängig von der konkreten Nutzung und möglichen Verwendungsabsicht sind internetfähige Computer in Höhe der Grundgebühr rundfunkgebührenpflichtig, wenn darüber hinaus keine herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräte wie Radio oder Fernseher zum Empfang bereitgehalten werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bestätigt.
Der Vorsitzende der ARD, SWR-Intendant Peter Boudgoust, erklärte hierzu: „Die Rundfunkanstalten sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass die derzeit bestehende gesetzliche Regelung rechtmäßig ist. Der direkte Appell des Gerichts an den Gesetzgeber, die Entwicklung der Rundfunkfinanzierung sorgsam im Auge zu behalten, unterstreicht aber nachdrücklich die Bedeutung der gerade von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten getroffenen Entscheidung für eine Reform ab 2013.“ Markus Schächter, Intendant des ZDF, sagte: „Das Urteil ist eine wichtige klarstellende Grundsatzentscheidung, auch wenn die internetfähigen Geräte für die allermeisten Menschen nicht gesondert gebührenpflichtig sind, sondern schon von der Rundfunkgebühr für ein herkömmliches Fernseh- oder Radiogerät mit erfasst werden. Um Streitigkeiten dieser Art künftig aber ganz zu vermeiden, ist es wichtig, dass die von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geplante Reform der Rundfunkfinanzierung ab Januar 2013 umgesetzt wird. Dann geht es nicht mehr um die manchmal schwierig zu klärende Frage, ob, welche und wie viele Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, sondern es gilt der einfache Grundsatz, dass jede Wohnung und Betriebsstätte beitragspflichtig wird.“
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Vom geplanten Rundfunkbeitrag erhoffen sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten insgesamt ein transparenteres und gerechteres Finanzierungssystem. Damit wäre nicht nur die technisch überholte Unterscheidung zwischen herkömmlichen und neuartigen Rundfunkgeräten geklärt. Auch die heutige Mehrfachgebührenpflicht für Familien unter einem Wohnungsdach, nichteheliche Lebenspartner und WG-Mitbewohner entfiele, so dass ca. 1,5 Millionen Privathaushalte entlastet würden. „Außerdem gehen wir davon aus, dass Vor-Ort-Kontrollen und detaillierte Nachfragen reduziert werden können, weil es eben nicht mehr um das Zählen einzelner Geräte ginge“, so Boudgoust.