Investitionsabzugsbetrag
Ein wesentliches Instrument zur steuerlichen Optimierung ist der Investitionsabzugsbetrag. Mit diesem Instrument können im Ergebnis die Abschreibungen von zukünftigen Investitionen steuerlich vorweg genommen werden und Liquiditätsvorteile erzielt werden.
Es können bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Die max. Höhe des Investitionsabzugsbetrages beträgt Euro 200.000,00.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de