Investitionszulagengesetz 2010
Ab 2010 gilt ein neues Investitionszulagengesetz. Der Kreis der begünstigten Betriebe sowie der begünstigten Investitionen bleibt wie bisher bestehen. Zum Jahresende 2009 könnte von bestimmter Bedeutung sein, dass zwar der Zeitraum der Investitionszulage bis zum Ende des Jahres 2013 erweitert wurde, doch zugleich erfolgte auch eine jährliche Herabsetzung der Fördersätze.
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Insofern kann es überlegenswert sein, noch in diesem Jahr mit einer begünstigten Investition zu beginnen. Die Zulagensätze entwickeln nicht wie folgt:
Beginn der Investition / kleine und mittlere Betriebe / andere Betriebe
vor dem 1.1.2010 / 25,0 % / 12,5 %
vor dem 1.1.2011 / 20,0 % / 10,0 %
vor dem 1.1.2012 / 15,0 % / 7,5 %
vor dem 1.1.2013 / 10,0 % / 5,0 %
vor dem 1.1.2014 / 5,0 % / 2,5 %
Bund der Steuerzahler e.V. (Landesverband Thüringen)
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