Jahressteuergesetz 2009 mit Licht und Schatten
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hält wichtige Teile des Jahressteuergesetzes 2009 für stark korrekturbedürftig.
Die Kritik gilt vor allem dem geplanten Faktorverfahren, mit dessen Hilfe der Lohnsteuerabzug bei zusammen veranlagten Ehegatten quantitativ genauer erfolgen soll. Die Bundesregierung verspricht sich von dieser Maßnahme Anreizwirkungen für den weniger verdienenden Partner. Allerdings führt der vorliegende Regierungsentwurf zu mehr Bürokratie bei den Arbeitgebern und erheblicher Mehrarbeit in der Verwaltung. Abschreckend wirken dürfte vor allem, dass Steuerpflichtige ihrem Arbeitgeber mittelbar ihre familiären Einkommensverhältnisse offenbaren müssten. An diesen datenschutzrechtlichen Bedenken ändert auch die vorgesehene freiwillige Teilnahme am Faktorverfahren wenig.
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Dagegen trifft die Aufrechterhaltung des Sonderausgabenabzugs für Schuldgeldzahlungen auf Zustimmung des DStV. Die künftige Deckelung auf einen Betrag von 3000 Euro hält der Verband aus haushaltspolitischen Gründen zwar für nachvollziehbar. Um aber auch Geringverdiener wirklich finanziell zu entlasten, sollte sich der Gesetzgeber gleichzeitig zu einem abziehbaren Anteil von mindestens fünfzig statt bisher dreißig Prozent der Entgelte durchringen.
Der DStV begrüßt ausdrücklich, dass im Finanzausschuss die Wirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf den Prüfstand stehen. Hierbei sollte die Politik dringend eine Korrektur der schädlichsten Vorschriften vornehmen.
Ansprechpartner:
RA Markus Deutsch
deutsch@dstv.de
Deutscher Steuerberaterverband e.V.