Jobcenter und Kommunen informieren sich über Umsetzung des Bildungspakets
Von der Leyen: „Alle wollen am 1. Januar startklar sein“
Jobcentern und Kommunen informieren sich über Umsetzung des Bildungspaket
Mit dem Bildungspaket haben gut 2,3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland ab dem 1. Januar 2011 einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen wie Lernförderung, eintägige Schulaus?üge, Schulmittagessen und Mitmachen in Kultur und Sport. Die Organisation dieser passgenauen Angebote stellt insbesondere die Verantwortlichen in Jobcentern und Kommunen inhaltlich und organisatorisch vor große Herausforderungen.
In Berlin kommen heute beim „Tag der Jobcenter“ rund 500 Vertreter von Jobcentern, Optionskommunen, Kreisen, Städten und Gemeinden, Bundesagentur für Arbeit, Kommunalen Spitzenverbände und Ländern zusammen. Unter dem Motto „MITMACHEN MÖGLICH MACHEN“ bietet der Tag der Jobcenter den Teilnehmern Gelegenheit, sich gründlich über die Umsetzung des Bildungspakets zu informieren, Fragen zu stellen und gegenseitig Erfahrungen auszutauschen.
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Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), Ursula von der Leyen:
Das Bildungspaket ist nicht nur für bedürftige Kinder eine Riesenchance. Auch die Bundesagentur für Arbeit oder die beauftragten Kommunen können bedürftigen Kindern ab Januar ganz neue Angebote machen und damit die Wurzeln vererbter Arbeitslosigkeit bekämpfen. Das Bildungspaket zu den Kindern zu bringen, ist eine enorme logistische Herausforderung, aber eine, die sich lohnt. Denn wir wollen Kinder künftig zielgenau fördern statt einfach nur Geld auszuzahlen. Dabei müssen die Wege so einfach und so direkt wie möglich sein – für die Familien wie auch für die Behörden und Anbieter der neuen Leistungen. Der Bund hat in den vergangenen Wochen in enger Abstimmmung mit der Bundesagentur und begleitet durch die Kommunalen Spitzenverbände wesentliche Vorarbeiten für die Umsetzung des Bildungspakets geleistet. Auf dem Tag der Jobcenter wollen wir den Praktikern Lösungen vorstellen, aber auch lernen, wo sie noch Hürden sehen. Alle wollen am 1. Januar startklar sein.
Heinrich Alt, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA):
Die Umsetzung des Bildungspaketes sehe ich nicht nur als neue Aufgabe, sondern als Möglichkeit, in den Jobcentern neue präventive Wege zu gehen und Kindern und deren Eltern echte Perspektiven aufzuzeigen. Armut darf sich nicht vererben. Kinder aus Hartz IV Familien müssen jederzeit und überall die gleichen Zugangsmöglichkeiten zur Gesellschaft haben, sei es zum Beispiel über den Sport oder über Bildung. Auf diesen Auftrag bereiten wir uns vor und werden ihn ab Januar engagiert umsetzen. Dabei sind wir aber auf Partner angewiesen, wie Jugendämter, Lehrer, Musik- oder Volkshochschulen.
Prof. Dr. Hans Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages:
Wir begrüßen, dass die Umsetzung des Bildungspakets für bedürftige Kinder in kommunaler Verantwortung ermöglicht werden soll. Dazu müssen nun die maßgeblichen Voraussetzungen für eine praktikable Umsetzung durch die Kommunen geschaffen werden. Insbesondere bedarf es eines nennenswerten Entscheidungs- und Handlungsspielraums vor Ort und einer auskömmlichen Kostenerstattung. Wichtig ist auch, das Verfahren möglichst unbürokratisch zu gestalten.
Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer Deutscher Städte- und Gemeindebund:
Das Bildungspaket muss jetzt schnell und unbürokratisch umgesetzt werden. Die Kommunen werden ihre Sach- und Fachkompetenz einbringen und konstruktiv an der Umsetzung mitarbeiten. Es ist das gemeinsame Ziel von Bund, Ländern und Gemeinden, kein Kind zurückzulassen und für mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit zu sorgen.
Was ist bereits geschehen?
Das BMAS hat zunächst Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit (BA), den kommunalen Spitzenverbänden und Vertretern der Länder geführt. Ziel war, in enger Abstimmung die Voraussetzungen zu klären, mögliche Umsetzungswege für das Bildungspaket zu entwickeln und am Ende ein gemeinsames Konzept vorzulegen.
Am 8. November hat die BA Mustervereinbarungen für ein individuelles oder pauschales Gutscheinverfahren veröffentlicht. Jobcenter oder beauftragte Kommunen können damit Zusammenarbeit und Abrechnung mit den Anbietern regeln.
Viele Geschäftsführer der Jobcenter sind schon in Gesprächen mit Sportvereinen, Musikschulen, etc.. Ab dem 6. Dezember können konkrete Vereinbarungen zur Erbringung der Teilhabeleistungen (mit Gutscheinen) geschlossen werden.
Am 19. November hat die BA Mustervereinbarung zur Beauftragung der Kreise und kreisfreien Städte durch die Jobcenter veröffentlicht. Hierbei geht es um die Ausgestaltung des Auftragsverhältnisses und Fragen der Kostenerstattung. Ab dem 6. Dezember können Kommunen beauftragt werden.
Die BA hat im November gemeinsam mit dem BMAS die Antrags- und Bewilligungsformulare erarbeitet. Ein einseitiger Antrag reicht aus, um Lernförderung, den Zuschuss zum Mittagessen, ein- und mehrtägige Klassenfahrten sowie die Teilhabe an Kultur oder Sport zu beantragen.
Am 29. November haben die BA und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB, mehr als 90.000 Mitgliedsvereine) eine Vereinbarung unterzeichnet. Alle Vereine sind aufgerufen, vor Ort Teilhabeleistungen anzubieten.
Was steht noch an?
2. Dezember 2010: Vereinbarung zwischen BA und Verband Deutscher Musikschulen.
9. Dezember: Gespräch zwischen BA und BMAS, den kommualen Spitzenverbänden und Vertretern der Länder zu Abrechnungs- und Buchungsverfahren
BA erstellt noch Hinweise zur Rechtsanwendung und stimmt diese dann mit dem BMAS ab (z. B. Detailfragen zum Prozedere bei Rückforderungen oder Management bei Problemen mit Anbietern).
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