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Kapitalertragssteuer


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Eine Versteuerung der Sparzinsen entfällt, wenn die Verzinsung einer Sichteinlage
(= das Geld ist jederzeit verfügbar; keine Kündigungsfrist bei der Anlage) unter einem Prozent pro Jahr liegt. Dies sollte allerdings nicht dazu führen, dass Sie Ihr Erspartes auf dem Girokonto belassen. Denn selbst bei einem relativ geringen Betrag, den Sie auf der hohen Kante haben, lohnt sich häufig der Aufwand, das Geld zu einer Direktbank zu transferieren und den Freistellungsauftrag auszufüllen, wenn Sie darauf Zinsen von 2,5 bis 3 Prozent oder mehr erhalten.

Selbst konservative und sicherheitsliebende Anleger brauchen bei Online-Banken keine Angst um Ihr Erspartes zu haben. Alle gängigen Institute sind an den Einlagensicherungsfonds der Banken angeschlossen, so dass Sie selbst bei einer Insolvenz der jeweiligen Bank Ihr Geld zurückbekommen würden.

Leider ist es nicht möglich, den Sparerfreibetrag zur Verringerung der Steuerlast insgesamt einzusetzen, wenn die Zinseinnahmen unterhalb des Freibetrags liegen.

Konkret: Wenn Sie inklusive Werbungskostenpauschale nur 500 Euro an Zinseinnahmen haben, verringert sich automatisch auch ihr Freibetrag auf diese 500 Euro.

Man sollte also unbedingt die aktuellen Freistellungsaufträge übeprüfen. Sollten Sie noch keine(n) gestellt haben, holen Sie dies umgehend nach – Sie verschenken sonst bares Geld! Auch rate ich Ihnen, keine hohen Geldbeträge auf Ihrem Giro-Konto zu lagern und in Sachen Festgeld die Konditionen Ihrer Hausbank zu überprüfen. Gerade in diesem Bereich (hier ist keine Beratung von Nöten), bieten die Direktbanken oftmals wesentlich attraktivere Konditionen.

Freibeträge der Kinder nicht verschenken
Eltern können sehr leicht Kapitalertragssteuer sparen. Hierzu müssen diese lediglich die jährlichen Freibeträge ihrer Kinder optimal ausnutzen. Mit dem Verschenken von Kapitalvermögen an Kinder, lassen sich also Steuern sparen.

Jedem Kind steht nach dem Gesetz ein Grundfreibetrag in Höhe von 7.235 Euro zur Verfügung, hinzu kommt auch noch der Sparerfreibetrag von 1.550 Euro. Zusammen mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag (51 Euro) und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro) macht das satte 8.872 Euro. Diese Summe müsste bei einer Verschenkung an die eigenen Kinder nicht als Einnahme aus Kapitalvermögen versteuert werden. Eine Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder ist bis zu einem Betrag von 205.000 Euro steuerfrei.

Eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie wird allerdings nur anerkannt, wenn die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Das heißt, Eltern können dann nicht mehr ohne weiteres auf das Kapital und die Zinsen der Kinder zugreifen. Sind die Kinder älter als 18 Jahre, muss berücksichtigt werden, dass ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Kinder aus Kapitalvermögen Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Eltern wegfallen.


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