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Kein Freibrief



Neue OZ: Kommentar zu Urteile – Steuern Kriminalität
Osnabrück (ots) – Der Beschluss aus Karlsruhe kommt nicht überraschend. Die Verfassungsrichter bestätigten ihre Linie, nach der illegal erlangte Beweismittel in einem Strafprozess nicht von vornherein gesperrt sind. Es kommt in jedem Einzelfall darauf an, das staatliche Interesse an einer Strafverfolgung gegen den Schutz der Privatsphäre der Betroffenen abzuwägen.

Nach diesem Maßstab hat Karlsruhe die Verwendung einer angekauften Steuer-CD gebilligt, weil diese lediglich Geschäftskontakte zu Banken offenbart und nicht den privaten Kernbereich betrifft.

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Wenngleich die Verfassungshüter dem staatlichen Strafanspruch gegen Steuerhinterzieher in der Regel also den Vorrang einräumen, darf der Beschluss kein Freibrief für die ungezügelte Jagd auf Steuersünder sein. Denn anrüchig bleibt der behördliche Kuhhandel mit dubiosen Datenhändlern allemal. Umso wichtiger ist es, dass Deutschland endlich ein neues Steuerabkommen mit der Schweiz auf den Weg gebracht hat, das neue Deals verzichtbar macht. Die Eidgenossen haben damit eine lückenlose Kooperation bei Verdacht auf Steuerhinterziehung zugesagt. Und Anfang 2011 soll eine Abgeltungsteuer für Anleger vereinbart werden, die eine Steuerflucht in die Schweiz sinnlos macht. Damit wird eine saubere Lösung gefunden, die den berechtigten Anspruch des ehrlichen Steuerzahlers, am Ende nicht der Dumme zu sein, wirksam durchsetzt.



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