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Kein Kindergeld für ein Kind in Haft



Für den Zeitraum, in dem ein volljähriges, straffälliges Kind inhaftiert ist, haben Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld, sofern das Kind die Unterbrechung seiner Ausbildung durch eine vorsätzliche Straftat selbst verursacht hat.

Die Mutter eines zwanzigjährigen Sohnes hatte kein Kindergeld mehr erhalten, nachdem dieser inhaftiert war, obwohl der Sohn noch als Student eingeschrieben war. Weil er sich als Drogenkurier betätigt hatte, war er zu einer Strafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Die Mutter hatte auf die Weiterzahlung des Kindergeldes geklagt.

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Die Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil v. 6.7.2010, 10 K 10288/08 ) entschieden, dass in einem solchen Fall kein Kindergeld gezahlt werden muss. Der junge Mann habe vorsätzlich eine Straftat begangen und damit selbst verursacht, dass er seine Ausbildung nicht fortsetzen könne.

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