Keine Gewerbesteuer für freie Berufe
Der Bund der Steuerzahler wendet sich entschieden gegen die Pläne des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, an der Gewerbesteuer festzuhalten und diese sogar noch auszuweiten.
Die wiederholt vorgeschlagene Einbeziehung der freien Berufe in die Gewerbesteuer ist nicht geeignet, die Probleme der Gemeindefinanzierung zu lösen. „Weitere Personengruppen oder Unternehmen in eine Steuer einzubeziehen, die gravierende Mängel und Nachteile aufweist, ist Ausdruck von Hilflosigkeit ersten Ranges“, sagte Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler. „Erforderlich ist nicht die Ausdehnung, sondern der Abbau dieser Steuer“, so Däke weiter.
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Eine Reform der Gemeindefinanzierung ist lange überfällig. Statt unausgegorener Flickschusterei am maroden System appelliert der Bund der Steuerzahler an die Vertreter der Gemeinden, die reflexhafte Abwehrhaltung aufzugeben und sich konstruktiv in die Reformdiskussion einzubringen.
In einer aktuellen Studie hat der Bund der Steuerzahler bereits darauf hingewiesen, dass ein Abbau der Gewerbesteuer sehr wohl möglich ist, ohne die kommunale Finanzautonomie zu verletzen. Statt der ungerechten und aufwendigen Gewerbesteuer sollen die Gemeinden mit verfassungsrechtlich abgesicherten Beteiligungen an der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer ausgestattet werden. Zudem sollten die Gemeindeanteile von Einkommen- und Körperschaftsteuer mit begrenzten Hebesatzrechten versehen werden. Damit könnte ein Wegfall der Gewerbesteuer für die Gemeinden vollständig ausgeglichen werden. Sie erhalten stattdessen den Zugriff auf Steuerquellen, die wesentlich stetiger sind als die ständig schwankende Gewerbesteuer.
Der auch im Koalitionsvertrag genannte Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ist grundsätzlich geeignet, die Kommunalfinanzierung auf gesunde Füße zu stellen. Zu den Details dieses Ersatzes hat das Karl-Bräuer-Institut eine spezielle Untersuchung erstellt. Sie lässt insbesondere erkennen, welche konkreten Anteils- und Steuersätze bei den Gemeindeanteilen und bei der Körperschaftsteuer in Betracht kommen.
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