Keine Riesterrente mehr ohne Eigenbeitrag
Künftig müssen nicht nur unmittelbar geförderte Riester-Sparer, sondern auch mittelbar geförderte einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr zahlen, um Zulagen zu bekommen, sagt Holger Nauß von der Honawu Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Pressesprecher des Maklerverbundes CHARTA Börse für Versicherungen AG, in Wuppertal.
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So steht es im neuen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen. In der alten Broschüre „ Die Riesterrente / 100 Fragen & Antworten“, Ausgabe 2002, des ehemaligen Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger heißt es dagegen auf Seite 10 noch: „Auch bei Ehepaaren, bei denen nur ein Partner förderberechtigt ist, besteht die Möglichkeit, dass beide Partner die Zulagen erhalten. Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten jeweils einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. … Der ursprünglich nicht förderberechtigte Ehegatte leitet seine Zulagenberechtigung dann vom förderberechtigten Ehegatten ab und muss dafür selbst keine Beiträge aus eigenen Mitteln leisten“.
( openPR )
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