Keine Weitergabe von Rechnungsbelegen an Freunde und Bekannte
Abgesehen davon, dass Ihre Freunde oder Bekannte durch die Verwendung fremder Belege Steuerhinterziehung begehen, droht auch Ihnen eine Geldbuße.
Sie können sich nicht wie bisher darauf berufen, dass Sie für die Verwendung der Belege durch Dritte nicht zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Denn nach einer gesetzlichen Änderung stellt eine bewusste Weitergabe von Belegen eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn dadurch Steuervorteile erlangt werden können.
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de