Klage gegen Kernbrennstoffsteuer angekündigt
Entscheidungen über die energiepolitischen Rahmenbedingungen werden grundsätzlich von Parlament und Regierung getroffen. Trotz der von der Reaktorsicherheitskommission bestätigten hohen Sicherheitsstandards der Kernkraftwerke in Deutschland erkennt E.ON den mehrheitlichen politischen Willen zum früheren Ausstieg aus der Kernenergie an.
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Gleichzeitig erwartet das Unternehmen natürlich den gebotenen Ausgleich für den mit diesen Entscheidungen verbundenen Vermögensschaden in Milliardenhöhe. Im Vertrauen auf die beschlossenen Laufzeitverlängerungen hat E.ON bereits Investitionsentscheidungen in erheblichem Umfang getroffen. Schon aus aktienrechtlichen Gründen und zum Schutze seiner über 500.000 Kleinaktionäre darf E.ON solche Vermögensschäden nicht hinnehmen. Das Unternehmen wird seine Schäden konkret beziffern, der Bundesregierung darlegen und setzt zunächst auf Gespräche, um eine juristische Auseinandersetzung zu vermeiden.
Bereits in Verbindung mit der Laufzeitverlängerung hielt E.ON die Kernbrennstoffsteuer aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen für rechtswidrig. Die Beibehaltung der Steuer bei deutlich reduzierten Laufzeiten wirft zusätzliche Rechtsprobleme auf.
Zudem ist die Steuer für die Energiewende kontraproduktiv, weil sie Milliardensummen abschöpft, die nicht mehr für Investitionen in den Umbau des Energiesystems zur Verfügung stehen werden. Außerdem wird E.ON durch diese Doppelbelastung im europäischen Wettbewerb unverhältnismäßig benachteiligt. Vor diesem Hintergrund wird E.ON gegen die Kernbrennstoffsteuer klagen.
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