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Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer



Kleinunternehmer mit einem Umsatz pro Jahr von nicht mehr als 17.500 Euro sind von der Umsatzsteuer befreit. Doch das ist oft gar nicht günstig. Grund: Wer selbst Umsatzsteuer zahlt, darf die Umsatzsteuer, die er an andere Unternehmen zahlen muss, abziehen.


Besser noch: Wer über die Rechnungen anderer Unternehmen mehr Umsatzsteuer zahlt, als er selbst von seinen Kunden kassiert, erhält die Differenz vom Finanzamt erstattet. Wenn größere Investitionen nötig sind, kann die Umsatzsteuererstattung viel Geld ausmachen. In solchen Fällen können Kleinunternehmer den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung beantragen.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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