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Knackpunkte der Steuererklärung 2009 – Rückzahlungen durch Pendlerpauschale und Co.



Wer sich dieser Tage bemüht, eine Steuererklärung für das vergangene Jahr anzufertigen, wird möglicherweise schon bald durch Rückzahlungen vom Finanzamt belohnt. Wie das Finanzportal www.geld.de berichtet, profitieren Steuerzahler für das Jahr 2009 von allerlei Neuerungen.



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Die entscheidenden Posten in der Steuererklärung 2009 sind zum einen der Arbeitsweg, zum anderen die Kosten für Handwerker, Putzfrau und Co. und schließlich Aufwendungen für die Kinderbetreuung. Kaum jemand hat das Glück, einen Arbeitsplatz direkt vor der Haustür zu finden. Einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zufolge ist seit letztem Jahr wieder jeder berechtigt, für den Weg zur Arbeit 30 Cent pro Kilometer bei der Steuer geltend zu machen.
Dies gilt ab dem ersten Kilometer und ist unabhängig davon, ob der Weg mit dem Auto, der Bahn oder auf dem Fahrrad zurückgelegt wird.

Was die fleißigen Helfer im Haushalt betrifft, so hat sich der Betrag verdoppelt, welchen private Arbeitgeber geltend machen dürfen. Waren es bis 2008 lediglich 600 Euro pro Dienstleister, sind für das vergangene Jahr bis zu 1 200 Euro Steuerabzug möglich. Als Berechnungsgrundlage sind 20 Prozent der jeweils angefallenen Kosten zu veranschlagen. Egal wie viele Beschäftigte im eigenen Haushalt gearbeitet haben, können insgesamt jedoch maximal 4 000 Euro berücksichtigt werden.


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Für die Kinderbetreuung können Eltern Betreuungskosten in Höhe von 6 000 Euro von der Steuer abzusetzen. Wichtig ist, dass sowohl die zwanzig Euro für die studentische Babysitterin am Abend als auch der Lohn für die Tagesmutter nicht bar ausgezahlt werden. Wie bei jeder anderen Ausgabe, sollten Steuerzahler nämlich auch hier darauf eingestellt sein, dass das Finanzamt Rechnungs- und Ãœberweisungsbelege nachprüft.



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