Koalitionsstreits um einen Mindestlohn in der Leiharbeit
Anlässlich des Koalitionsstreits um einen Mindestlohn in der Leiharbeit erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme: Die Leiharbeit braucht einen Mindestlohn. Schön, dass dies nun offenbar auch die Union anerkannt hat. Jetzt müssen CDU/CSU beweisen, dass sie es ernst meinen mit der neuen Mindestlohn-Rhetorik. Wir bieten der Union in dieser Frage unsere Unterstützung an. Für eine Lösung im Sinne der Arbeitnehmer stehen wir gerne zur Verfügung.
Um einen Mindestlohn für die Leiharbeit einzuführen, muss eine Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) erfolgen. Die hierzu nötige Änderung des Paragrafen 4 AEntG, der die einbezogenen Branchen nennt, kann mit einfacher parlamentarischer Mehrheit erfolgen. Wir Sozialdemokraten sind gerne bereit, zu dieser Mehrheit beizutragen. Schon in der letzten Regierung wäre eine Lösung möglich gewesen. Die Union hatte dies damals noch aus ideologischen Gründen abgelehnt. Der Sinneswandel ist mit Blick auf die ab Mai 2011 geltende volle Freizügigkeit gleichermaßen erfreulich und überfällig. Darüber hinaus müssen wir kurzfristig zu einer Lösung kommen, die den Grundsatz des „equal pays“ für Leiharbeitnehmer stärkt.
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