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Kommentar zur Rückforderung der Riester-Zulage



Flensburg (ots) – Die ideale private Altersvorsorge sollte einfach strukturiert, verständlich und leicht kalkulierbar sein. Spätestens das jetzt aufgedeckte Vorgehen der Zulagenstelle zeigt, dass dies auf die Riester-Rente nicht zutrifft. Denn bei keinem der Fälle, in denen der Staat sich Fördergelder zurückholt, geht die Behörde von betrügerischen Absichten bei den Riester-Sparern aus, vielmehr von Unkenntnis.


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Bislang war immer nur davon die Rede gewesen, dass es die Riester-Sparer zu einem großen Teil versäumen, sich die staatlichen Fördermittel zu sichern. Nun müssen viele feststellen, dass sie zu viel Geld erhalten haben, weil sich ihre Lebenssituation geändert hat. Natürlich weist die Zulagenstelle jede Verantwortung von sich. Die dünne Personaldecke lasse den direkten Kontakt mit den Versicherten nicht zu.

Ein Grund mehr, den Riester-Sparern die Möglichkeit einzuräumen, eventuell versäumte Beiträge nachzuzahlen, anstatt stur „zu viel“ gezahlte Fördergelder einzuziehen. Denn auf dem Abrechnungsbogen steht stets auch die erwartete Rentenhöhe. Viele Verbraucher haben fest damit gerechnet.

Auch die Banken, die an der Riester-Rente sehr ordentlich verdienen, sollten ihre Informationspolitik überdenken. Zumindest regelmäßige Angebote an die Kunden, den aktuellen Status Quo gemeinsam zu überprüfen, sollten drin sein. Viel zu kompliziert sind die Riester-Gesetze, viel zu lang das Kleingedruckte.

Wenn ein Bürger im Falle eines Umzugs versäumt, seinen Wagen umzumelden, wird er sehr schnell mit einer Geldbuße belegt. Wenn es darum geht, wie im Riester-Falle dem Bürger etwas Gutes angedeihen zu lassen, hält sich die Aufmerksamkeit des fürsorgenden Staates in engeren Grenzen. Der privaten Altersvorsorge – insbesondere der staatlich geförderten – droht ein riesiger Imageschaden. Schließlich ist geschenkt geschenkt und wiederholen ist gestohlen.

Autor: Stefan Wolff

Pressekontakt:
Flensburger Tageblatt
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