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Kosten für die Förderung der Gebäudesanierung müssen auf Bund und Länder verteilt werden



WINTERSTEIN: Kosten für Gebäudesanierung fair verteilen
BERLIN. Zu Forderungen von mehreren Ausschüssen des Bundesrates, der Bund solle steuerliche Mindereinnahmen der Länder im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung übernehmen, erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin und Berichterstatterin der FDP-Fraktion für den Bauetat Claudia WINTERSTEIN:
Die Kosten für die Förderung der Gebäudesanierung müssen fair auf Bund und Länder verteilt werden. Der Atomausstieg ist nicht zum Nulltarif zu haben. Der Bund trägt bereits die Hauptlast dieser Maßnahmen.


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Die FDP-Bundestagsfraktion hat erreicht, dass das KfW-Gebäudesanierungsprogramm auf ein Programmvolumen von 1,5 Mrd. Euro pro Jahr aufgestockt wird. Diese Kosten trägt der Bund vollständig.

Vor diesem Hintergrund ist es vertretbar, dass die sich aus den zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten ergebenden Mindereinnahmen zum Teil auch die Länderhaushalte belasten. Die energetische Sanierung ist von allen Parteien politisch gewollt, die Kosten müssen gesamtstaatlich verteilt werden. Auch Rot-Grün fordert seit Jahren auf Bundesebene mehr Mittel. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass sich SPD und Grüne nun über die Länderkammer entsprechenden Maßnahmen verweigern.

Dabei müssen die Zahlen klar dargestellt werden: Die Mindereinnahmen werden erstmals im Jahr 2013 wirksam. Hier sind Länder und Gemeinden mit 87 Mio. Euro betroffen. Dieser Betrag wächst dann in den Folgejahren an (2014: 176 Mio. Euro, 2015: 256 Mio. Euro, 2016: 345 Mio. Euro).

Die in der Presse genannten Mindereinnahmen von fast 900 Mio. Euro für Länder und Gemeinden ergeben sich erst in weiteren Jahren, wenn die volle Jahreswirkung erreicht ist.

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