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Kosten für die Fahrten zur Arbeit absetzen



Für die Jahre ab 2007 können Sie Ihre Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder uneingeschränkt als Werbungskosten abziehen.



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Dafür gibt es die Entfernungs- oder Pendlerpauschale, die unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten und vom Verkehrsmittel je Arbeitstag von 0,30 € pro Entfernungskilometer beträgt. Die Entfernungspauschale wird für jeden Arbeitstag, an dem Sie die Arbeitsstätte aufsuchen, einmal berücksichtigt (einfache Entfernung!).
Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen, dürfen Sie jetzt auch wieder den Betrag als Werbungskosten ansetzen, der die Entfernungspauschale übersteigt, höchstens allerdings 4.500 €, wenn Sie keine höheren Kosten nachweisen können. Wer auf dem Weg zur Arbeit oder auf der Fahrt nach Hause einen Unfall hat, kann zusätzlich auch die dadurch entstandenen Kosten wieder ansetzen.

Dieser Steuertipp wird Ihnen präsentiert von www.konz-steuertipps.de



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