Kosten für Handwerkerleistungen / Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzbar ?
Die Kosten für Handwerkerleistungen können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Wenn Sie z. B. Ihr Bad renovieren lassen, Waschmaschine oder PC repariert werden müssen oder Sie Ihr Dach neu decken lassen, sollten Sie diesen Steuerbonus für sich nutzen: Ab 2009 werden Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit 20 % der Kosten von maximal 6.000 Euro vom Fiskus bezuschusst.
Das bedeutet, dass Steuerzahler, die solche Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen, bis zu 1.200 Euro als direkten Zuschuss vom Staat erhalten. Wenn Ihr Handwerker auch das Material liefert, bitten Sie ihn, die Rechnung entsprechend aufzuteilen und die Lohnkosten getrennt auszuweisen. Denn begünstigt sind nur die reinen Lohn-, nicht aber die Materialkosten.
Wichtig ist außerdem: Zahlen Sie auf keinen Fall bar – dann ist die Steuerermäßigung dahin. Mieter können einen Teil der Nebenkostenabrechnung der Wohnung soweit z. B. Reinigung, Schornsteinfeger, Hausmeister, Aufzugs- und Heizungswartung sowie Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen werden, kann er auf diesen Teil 20 % dieser Kosten von der Steuerschuld abziehen
Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de