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Künstliche Befruchtung von der Steuer absetzbar



Unerfüllter Kinderwunsch – künstliche Befruchtung
In vielen Fällen bleibt es nicht bei den drei Versuchen, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen derzeit – allerdings nur bei Ehepaaren – jeweils zur Hälfte übernehmen. Betroffene Paare können die nicht von der Krankenkasse erstatteten Kosten steuerlich geltend machen.


Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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