Landwirtschaftliche Betriebe – Abgrenzung zum Gewerbe bei Absatz von Zukaufswaren
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 18. Januar 2010 zur Umqualifizierung zum Gewerbebetrieb Stellung genommen.
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Ausgangspunkt war die immer wiederkehrende Frage nach der Gewerblichkeit von Selbstvermarktungsaktivitäten der Landwirte. Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteil vom 25.3.2009 IV R 21/06 die ältere Rechtsprechung aufgegeben und entsprechende Kriterien zur Abgrenzung dabei festgelegt.
Gemäß BMF gilt nun: Wenn die Betriebseinnahmen (ohne Umsatzsteuer – USt) eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes aus zugekauften Waren ein Drittel des Gesamtumsatzes des Betriebes (ohne USt) oder 51.500 Euro (ohne USt) im Wirtschaftsjahr nachhaltig übersteigen entsteht neben einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auch ein selbständiger Gewerbebetrieb.
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