Lieber befristete Arbeit als unbefristet arbeitslos
Südwest Presse: Kommentar zum Thema Arbeitsmarkt
Ulm (ots) – Ex-Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) ist bekannt für markige Sprüche. „Lieber befristete Arbeit als unbefristet arbeitslos“ ist so einer. Mit ihm argumentierte er 1984 für sein Beschäftigungsförderungsgesetz.
Das Gesetz eröffnete die Option befristete Arbeitsverträge für die Dauer von einem Jahr abzuschließen. Heute, nach weiteren Gesetzen, können Unternehmer ihre Mitarbeiter inzwischen für zwei Jahre befristet beschäftigen und leichter entlassen. Und die Reformen zeigen Wirkung. Die unbefristete Vollzeitstelle wird seltener. Befristete Jobs nehmen zu.
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Diese Flexibilisierung ist einerseits positiv. Unternehmer können besser auf Krisen reagieren und besser durchstehen. Sie investieren eher in den Standort Deutschland, sichern und schaffen Arbeitsplätze. Doch die negativen Folgen dieser Flexibilisierung hat die Politik bis heute ausgeblendet. Jeder zweite atypisch Beschäftigte erhielt 2006 einen Bruttostundenverdienst unter der Niedriglohngrenze. Die lag damals bei 9,85 Euro. Wie soll da ein Mensch für die Rente vorsorgen? Unmöglich. Wenn es keine Reformen gibt, werden diese Menschen ihren Lebensabend nicht genießen können, sondern arm und auf staatliche Hilfe angewiesen sein. Die Politik muss deshalb die Flexibilisierung insgesamt sozialer gestalten. Wie – dafür gibt es Vorschläge: „Mindestlohn“, „Grundrente“, „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ sind die Schlagwörter. Blüm hat den Fehler der Politik inzwischen erkannt, nennt die Erleichterung befristeter Beschäftigung seinen „größten politischen Fehler“. Und argumentiert, prägnant wie immer: „Aus Hungerlöhnen werden Hungerrenten.“
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